Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Odoo 17

Viele von Ihnen kennen vielleicht das Saldierungsverbot des §246 Abs. 2 S.1 HGB. Es besagt, dass Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten etc. verrechnet werden dürfen. Wie aber stellt sich die Rechtslage dar, wenn der Unternehmer einem Geschäftspartner gegenüber sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner auftritt? In diesem Fall greift § 387 BGB, wonach eine Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten für zulässig erachtet wird, wenn sich gleichartige, gegen dieselbe Person bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten aufrechenbar gegenüberstehen (Aufrechnungslage). Liegt dieser Sachverhalt vor, läuft §246 Abs. 2 S.1 HGB ins Leere.  

Wie man in Odoo 17 korrekt saldiert

Aber wie verrechnet man nun Forderungen mit Verbindlichkeiten und umgekehrt, wenn es sich doch um zwei unterschiedliche Bilanzpositionen handelt? In Odoo ist das sehr einfach. Je nachdem, ob der nach Aufrechnung verbleibende Wert eine Restforderung oder -verbindlichkeit gegenüber unserem Geschäftspartner ergibt, buchen wir den jeweils niedrigeren Wert auf das entgegengesetzte Konto. Zeigen unsere Bücher beispielsweise eine Verbindlichkeit, die höher ist als unsere Forderung, können wir ganz einfach über die Odoo Buchungszeilen einen Saldenübertrag vornehmen und so die beiden Beträge miteinander verrechnen. Dazu öffnen wir in der Odoo Accounting Menüleiste die Buchungszeilen: 

 
Im ersten Schritt setzen wir adäquate Filter, beispielsweise auf Einkauf und Verkauf oder auf Forderungen und Verbindlichkeiten. Der Filter „Gebucht“ ist werkseitig voreingestellt. Danach bietet sich eine Gruppierung nach Kunde an. 


 
Durch Setzen der Häkchen vor den jeweiligen Buchungszeilen wählen wir die zu verrechnenden Positionen. Unter Beachtung der Rechtslage können beliebig viele Vorgänge miteinander verrechnet werden. Voraussetzung für die Aufrechnung bleibt, dass die einander geschuldeten Leistungen ihrem Gegenstand nach gleichartig sind.

 
Wenn wir den Aktionsbutton in der Menüleiste drücken, öffnet sich der Umbuchungs-Assistent und zeigt den zu übertragenden Wert (Saldo).
 


Über das Dropdown-Listenfeld bestätigen wir das Konto und das Journal für die Saldenumbuchung. In unserem Beispiel ist unsere Verbindlichkeit gegenüber dem Geschäftspartner höher als unsere Forderung, so dass wir die Forderung auf das Verbindlichkeitskonto übertragen und anschließend eine Zahlung unserer Restschuld veranlassen können. Die Buchung bestätigen wir, indem wir auf „Journalbuchung erstellen“ klicken. Der Saldenübertrag wird automatisch in Odoo erzeugt. 

 
Die gleiche Abstimmungsnummer P8 (P = partiell) im Odoo Kontenblatt des Partners zeigt uns, dass die beiden Belege in Beziehung zueinander stehen.

 
Mit nur einem einzigen Klick können wir die Ausgangsrechnung als bezahlt markieren. In der Rechnung selbst sehen wir unter dem Rechnungsbetrag, dass Odoo den Übertrag bereits erkannt hat und uns einen Rechnungsausgleich vorschlägt. Diesen brauchen wir nur noch zu bestätigen, in dem wir auf „Hinzufügen“ klicken.

 

 
Auch der Status unserer Eingangsrechnung hat sich geändert. Die Rechnung steht auf teilweise bezahlt, weil Odoo den Saldenübertrag bereits auf unserer Verbindlichkeit angerechnet hat. Nun müssen wir nur noch unsere Restverbindlichkeit zahlen.

 
Weitere Hinweise zum Verrechnungsvorgang gibt uns das kleine Informationssymbol links neben dem Rechnungsbetrag. Hier können wir den Vorgang nachvollziehen und erkennen, wie und zu welchem Zeitpunkt der Rechnungsausgleich zustande gekommen ist. Darüber hinaus hätte man sogar die Möglichkeit, die Abstimmung rückgängig zu machen.

 

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Disclaimer:

Dieser Blogartikel stellt exemplarisch Funktionen von Odoo Enterprise vor. In diesem Zusammenhang genannte Gesetzestexte oder Verweise darauf spiegeln die Einschätzung des Autors wider und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Konsultieren Sie bei Rechtsfragen Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.


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